Die BH Gmunden hat heute die Waldbrandschutzverordnung 2024 für den Bezirk Gmunden erlassen.
Auf Grund der zunehmender Trockenheit tritt mit 7. 5. 2024 diese Verordnung in Kraft.
Daher ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.