Die BH Gmunden hat gestern die Waldbrandschutz-Verordnung 2025 für den Bezirk Gmunden erlassen.
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit tritt diese Verordnung bereits heute in Kraft.
Daher ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.